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Verkauf, Beleihung, Erbfall, Schenkung oder Scheidung – die Gründe, aus denen Immobilien bewertet werden sollen oder müssen, sind zahlreich. Der Gesetzgeber hat zur Ermittlung des Werts einer Immobilie verschiedene Gesetze, Verordnungen und Normen verabschiedet. Deren individuelle Anwendung nach aktuellstem Rechtsstand um den „echten“ Wert einer Immobilie objektiv korrekt dazustellen ist das Ziel der Immobilienbewertung durch einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen.
Sie erhalten bei und ein hohes Maß an Sicherheit für Ihre unternehmerischen, gerichtlichen und privaten Entscheidungen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und TÜV-Zertifizierung eines Sachverständigen ist Ausdruck der besonderen Sachkunde und Erfahrung auf seinem Fachgebiet und gilt als Zeichen für die persönliche Integrität und den Wissensstand.
Verkehrswertgutachten für Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
Bewertung von zum Betriebsvermögen gehörenden Liegenschaften oder Teilen von Immobilienportfolios für steuerliche Zwecke, Investitionsentscheidungen oder Übernahme/ Veräußerung
Verkehrswertgutachten für Baugrundstücke oder Sonderflächen
Bewertung bestehender Rechte und Belastungen wie Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Überbau, Real- und Baulasten, etc.
Verkehrswertgutachten für denkmalgeschütze Gebäude und Bewertung der objektspezifischen Besonderheiten.
Begleitung & Beratung hinsichtlich des marktgerechten Preises bei Kauf/ Verkauf von Immobilien, Unterstützung bei An- und Abverkaufsstrategien, Inhouse-Schulungen, Seminare und Fortbildungen für Teinehmer der Immobilienwirtschaft
Ein Verkehrswertgutachten nach BauGB ist ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks oder einer Immobilie. Es wird gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt und ist in der Regel erforderlich für verschiedene Zwecke, wie z.B. die Beleihung eines Grundstücks, die Ermittlung des Verkaufspreises einer Immobilie, im Rahmen einer Erbschaft oder in Scheidungsangelegenheiten.
Das Verkehrswertgutachten ist eine besonders fundierte Form der Wertermittlung, die eine umfassende Untersuchung des Grundstücks oder der Immobilie sowie der örtlichen Gegebenheiten und der Marktverhältnisse beinhaltet. Es berücksichtigt sowohl den aktuellen Zustand des Grundstücks bzw. der Immobilie als auch mögliche Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Zukunft.
Das Gutachten umfasst eine detaillierte Beschreibung des Grundstücks oder der Immobilie, eine Analyse des Grundstücksmarktes und eine ausführliche Darstellung der verwendeten Bewertungsmethoden sowie der zugrundeliegenden Daten und Faktoren und der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale. Sie erhalten Ihr Gutachten in gebundener Form sowie in elektronischer Form als PDF zur Bildschirmansicht.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften ist § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geändert worden und am 23.07.2021 in Kraft getreten.
Mit der Änderung wird insbesondere geregelt, dass Gutachten von zertifizierten Sachverständigen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten regelmäßig geeignet sind und werden im Zuge dessen mit Gutachterausschüssen und von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt.
„(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
Sie erhalten durch unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und die Zertifizierung PersCert TÜV durch den TÜV Rheinland ein hohes Maß an Sicherheit für Ihre unternehmerischen, gerichtlichen und privaten Entscheidungen und die Zertifizierung festigt die bereits vorhandene hohe Reputation der Sachverständigen.
In vier Schritten zum Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie.
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und nach einer Vorbesprechung beauftragen SIe uns mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Wir bereiten den Ortstermin vor und sichten die von Ihnen eingereichten Unterlagen
Besichtigung der Immobilie von innen und außen, Aufzeichnung und Fotodokumentation, ggf. Aufmaß
Auswertung der vorhandenen Unterlagen und des Ortstermins, Gutachtenerstellung
Immobilien besichtigt
Jahre Erfahrung
Service
Wir bewerten Wohn- und Gewerbe-Immobilien in der Metropolregion Rhein-Neckar – inklusive der Städte Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen sowie deren Peripherie – bis hin zur Bergstraße und Teilen von Rheinland-Pfalz.